Elektroleichtfahrzeuge

Elektroleichtfahrzeuge In Europa gibt es eine sogenannte Fahrzeugklasse L, welche die Bedingungen für leichte ein- und zweispurige Kraftfahrzeuge regelt. Diese sind in der eigenen EU-Verordnung 2013/168/EU vom Januar 2013 festgeschrieben. Interessanter Bestandteil dieser Gruppe sind kleinere Fahrzeuge, deren Einsatzfeld sich vor allem in den Städten und deren Umgebung erstreckt. Wir legen unser Augenmerk hier auf dem eMobilität Blog besonders auf die Fahrzeuge der Kategorie L7e. Dieses sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die mit einer Leermasse bis 450 kg (bis 600 kg für Güterbeförderung) ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen und max. Nutzleistung bis zu 15 kW unterwegs sein dürfen.[/vc_column_text][/vc_column] Elektroleichtfahrzeuge: welche Unterklassen gelten für die Kraftfahrzeuge…

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